CBAM – CO2 Grenzausgleichsmechanismus

Wichtige Links zu CBAM:

Was ist CBAM?

Durch CBAM soll erreicht werden, dass Unternehmen in EU-Ländern nicht durch die CO2 Steuern in der EU im globalen Wettbewerb benachteiligt werden.

Bestimmte Waren, die in Nicht-EU-Ländern unter hohem CO2 Ausstoß hergestellt werden, unterliegen seit 1.1.2026 einem CO2 Zoll.

Damit sollen für EU-Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für ihre Mitbewerber aus Nicht-EU-Ländern mit geringeren Klimazielen ermöglicht werden.

Seit 1.1.2026 gilt CBAM für folgende Warengruppen:

Die Verpflichtungen sind grundsätzlich von allen Unternehmen einzuhalten, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Es gibt einen Import-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr. Importeure, welche diesen Schwellenwert unterschreiten, unterliegen NICHT der CBAM Verordnung, müssen dies aber bei der Verzollung deklarieren (korrekter TARIC Code) 

Die CABM Verordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig.

Höhe des CBAM Zolls:

Die Berechnung basiert auf einem äußerst komplizierten und dynamischen Mechanismus, dessen maßgebliche Parameter sich jährlich ändern.

Zu beachten sind unter anderem:

Wichtig zu wissen: Die CBAM-Zertifikate können erst ab Anfang 2027 erworben werden, die Kosten müssen Unternehmen jedoch bereits ab dem 1. Januar 2026 in ihr Pricing einkalkulieren.

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