CBAM – CO2 Grenzausgleichsmechanismus
Wichtige Links zu CBAM:
Was ist CBAM?
Durch CBAM soll erreicht werden, dass Unternehmen in EU-Ländern nicht durch die CO2 Steuern in der EU im globalen Wettbewerb benachteiligt werden.
Bestimmte Waren, die in Nicht-EU-Ländern unter hohem CO2 Ausstoß hergestellt werden, unterliegen seit 1.1.2026 einem CO2 Zoll.
Damit sollen für EU-Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für ihre Mitbewerber aus Nicht-EU-Ländern mit geringeren Klimazielen ermöglicht werden.
Seit 1.1.2026 gilt CBAM für folgende Warengruppen:
- Eisen und Stahl in unterschiedlichen Verarbeitungsstufen
- Aluminium in unterschiedlichen Verarbeitungsstufen
- Zement
- Düngemittel
- Elektrischer Strom
- Wasserstoff
Die Verpflichtungen sind grundsätzlich von allen Unternehmen einzuhalten, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Es gibt einen Import-Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr. Importeure, welche diesen Schwellenwert unterschreiten, unterliegen NICHT der CBAM Verordnung, müssen dies aber bei der Verzollung deklarieren (korrekter TARIC Code)
Die CABM Verordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig.
Höhe des CBAM Zolls:
Die Berechnung basiert auf einem äußerst komplizierten und dynamischen Mechanismus, dessen maßgebliche Parameter sich jährlich ändern.
Zu beachten sind unter anderem:
- eine Import-Zulassung gemäß EU-Verordnung 2025/486
- die grundsätzliche Berechnung des CBAM-Zolls gemäß EU-Verordnung 2023/956, Artikel 6, unter Einbeziehung der gesamten Upstream-Wertschöpfungskette
- Standard-CO₂-Emissionswerte aus der rund 2.400 Seiten umfassenden EU-Verordnung 2025/2621, die ebenfalls jährlich angepasst werden
- die Möglichkeit, tatsächliche Emissionswerte anzugeben – diese müssen jedoch von einem akkreditierten Gutachter gemäß den EU-Verordnungen 2025/2547, 2025/2546 und 2025/2551 geprüft werden
- die Berücksichtigung einer möglichen freien Zuteilung auf Basis von Benchmark-Werten gemäß EU-Verordnung 2025/2620 sowie der Nachfolge-Verordnung zu 2021/927
- der CBAM-Faktor gemäß EU-Verordnung 2003/087
- ein potenzieller Abzug von CO₂-Kosten im Exportland, dessen konkrete Ausgestaltung derzeit völlig offen ist
- der zukünftige Preis der CBAM-Zertifikate in der EU, der aktuell nur geschätzt werden kann
Wichtig zu wissen: Die CBAM-Zertifikate können erst ab Anfang 2027 erworben werden, die Kosten müssen Unternehmen jedoch bereits ab dem 1. Januar 2026 in ihr Pricing einkalkulieren.
