Omnibus Initiative 2025
Was ist die Omnibus Initiative?
Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 einen Vorschlag veröffentlicht,
- welche Unternehmen zukünftig nicht mehr bestimmten EU-Green-Deal Gesetzen unterworfen sein sollen und
- wie diese Gesetze für die dann noch betroffenen Unternehmen entschärft werden sollen.
Was bedeutet „Omnibus“?
Im Gesetzgebungsprozess bedeutet das Wort ‚Omnibus‘, dass mit einer Art ‚Sammelgesetz‘ mehrere andere Gesetze durch dieses eine ‚Omnibus‘-Gesetz geändert werden.
ACHTUNG: Die von der EU-Kommission vorgestellten Änderungen der CSRD, der CSDDD, der EU-Umwelt-Taxonomie und des CBAM müssen noch vom EU-Parlament und vom Rat der EU bestätigt werden!
- Die erste Anwendung der CSRD für berichtspflichtige Unternehmen soll um 2 Jahre verschoben werden (d.h. erste Anwendung für das Geschäftsjahr 2027 und nicht wie bisher geplant für das Geschäftsjahr 2025)
- Zukünftig sollen nur Unternehmen bzw. Konzerne berichten müssen, wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und zusätzlich entweder mehr als 50 Mio. EUR Umsatz erwirtschaften oder mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme aufweisen. (Dadurch fallen etwa 80% der bisher betroffenen Unternehmen aus der Berichtspflicht heraus)
- Taxonomie Kennzahlen müssen nur mehr von Unternehmen ermittelt werden, welche einen Umsatz von über 450 Mio. EUR aufweisen
- Unternehmen außerhalb der CSRD Berichtspflicht können ‚freiwillig‘ nach dem VSME-Standard berichten
- KMU-Schutzschild: Berichtspflichtige Unternehmen sollen von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen nur diejenigen Informationen anfordern, die im VSME genannt werden (keine Fragen, die über den VSME-Standard hinausgehen)
- Der VSME Standard liegt derzeit als Entwurf (EFRAG Stand Dezember 2024) vor und muss von der EU-Kommission noch autorisiert werden
- Die erste Anwendung der CSDDD für verpflichtete Unternehmen soll um 1 Jahr verschoben werden (d.h. erste Anwendung im Juli 2028 und nicht wie bisher geplant im Juli 2027)
- Die Sorgfaltspflicht umfasst nur mehr die Prüfung der direkten Zulieferer, nicht mehr wie bisher vorgesehen auch die Prüfung der Sub-Sub-Lieferanten
- Das Monitoring der Geschäftsbeziehungen und der Effektivität der Maßnahmen soll nur mehr alle fünf Jahre - anstatt wie bisher vorgesehen jährlich - erfolgen
- Die Umsetzungspflicht der vorzulegenden Klimatransitionspläne soll entschärft werden
- Die zivilrechtliche Haftung für Verstöße soll entfernt werden
- Der Passus: ‚Höchststrafe mindestens 5% vom Umsatz‘ soll wegfallen
- Einführung eines 10% de-minimis Grenzwertes. Das bedeutet, dass z.B. Finanzunternehmen sich auf die wesentlichen Aktivitäten konzentrieren können
- Ausnahmen für die Angabe des Opex KPI bei nicht-finanziellen Unternehmen
- Bei Finanzinstituten sollen bei der Berechnung der KPI nur berichtspflichtige Kreditnehmer erfasst werden (z.B. Berechnung der GAR ohne Daten von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen im Nenner)
- 66% Reduktion der anzugebenden Datenpunkte bei nicht-finanziellen Unternehmen
- Vereinfachung des Nachweises der Taxonomie-Konformität für den Einsatz gefährlicher Chemikalien (‚Appendix C‘)
- Schaffung der Möglichkeit des Berichts über eine Teil-Konformität zur Taxonomie
- Es soll ein höherer Grenzwert für Importe angesetzt werden. Bisher betrug die Grenze 150 EUR, zukünftig soll sie ‚50 Tonnen CO2‘ sein, wodurch 90% der bisher betroffenen Unternehmen nicht mehr unter den CO2-Zoll fallen würden
- Es soll wesentliche Vereinfachungen in der Zoll-Abwicklung geben