LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Deutschland)

Was ist LkSG?

Das LkSG verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

UPDATE 9.4.2025:
Gemäß dem Programm der neuen deutschen Bundesregierung (Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode, Zeile 1909-1912) ‚wird die Berichtspflicht nach dem LkSG unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett‘.

Das LkSG wird durch die gemäß ‚Omnibus 2025‘ zu erlassende neue Version der CSDDD ersetzt. 

Das Gesetz sollte die Menschenrechte und den Umweltschutz stärken.

Dazu zählen:

Zunächst müssen Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren.

Aufbauend auf den Ergebnissen werden eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren.

Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen notwendig sind. Zu den weiteren Pflichten gehören auch die Einrichtung von Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten und die regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.

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