EUDR – Entwaldungsverordnung

Was ist EUDR?

Die EUDR Verordnung betreffend „Entwaldungsfreie Lieferketten“ legt umfangreiche Sorgfaltspflichten für den Handel mit Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch und Gummi fest.

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte, die aus bestimmten Rohstoffen hergestellt und in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, bei ihrer Herstellung keine Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben und dass sie im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden.

Große Unternehmen müssen vor dem Weiterverkauf eine elektronische Sorgfaltserklärung (inkl. Geolokalisierungs-Daten der ersten Entstehung) über jede Lieferung abgeben. Nachgelagerte KMU in der Lieferkette müssen (nur) die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen der Vorlieferanten dokumentieren und an ihre Kunden weitergeben.

KMU, welche ein Produkt erstmals in der EU auf den Markt bringen, müssen jedoch die gleichen Anforderungen erfüllen wie Großunternehmen!

Die EU-Kommission betreibt ein Informationssystem („Traces“), in welches die Sorgfaltspflichterklärungen eingepflegt werden und in welcher die einmalige Referenznummer vergeben wird. Dieses Tool wird auch für die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden verwendet. Das Informationssystem dient auch als digitale Schnittschnelle zu ERP-Systemen von Unternehmen.

Die Verpflichtungen sind grundsätzlich ab 30. Dezember 2025 zu erfüllen. Ursprünglich war ein Geltungsbeginn am 30. Dezember 2024 vorgesehen, dieser Termin wurde aber im Dezember 2024 um 12 Monate verschoben.

Die EUDR muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig.

Sie wissen nicht, ob Sie betroffen sind?

Jetzt easy anfragen.