EUDR – Entwaldungsverordnung

Wichtige Links zu EUDR:

Was ist die EUDR?

Die EUDR Verordnung betreffend „Entwaldungsfreie Lieferketten“ legt umfangreiche Sorgfaltspflichten für den Handel mit Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch und Gummi fest.

Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte, die aus bestimmten Rohstoffen hergestellt und in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, bei ihrer Herstellung keine Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben und dass sie im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes hergestellt wurden.

Unternehmen müssen vor dem Import in die EU, oder im Falle der Herstellung in der EU, vor der Erst-Inverkehrbringung in der EU eine elektronische Sorgfaltserklärung (inkl. Geolokalisierungs-Daten der ersten Entstehung) abgeben.

Das erste nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette innerhalb der EU muss die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen des Vorlieferanten aufbewahren.

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Es gibt jedoch Erleichterungen für kleine Unternehmen. U.a. können diese anstatt einer Sorgfaltserklärung eine ‚vereinfachte Erklärung‘ abgeben.

Die EU-Kommission betreibt ein Informationssystem („Traces“), in welches die Sorgfaltspflichterklärungen eingepflegt werden und in welcher die einmalige Referenznummer vergeben wird. Dieses Tool wird auch für die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden verwendet. Das Informationssystem dient auch als digitale Schnittschnelle zu ERP-Systemen von Unternehmen.

Die Verpflichtungen sind grundsätzlich ab 30. Dezember 2026 zu erfüllen. Ursprünglich war ein Geltungsbeginn am 30. Dezember 2024 vorgesehen, dieser Termin wurde jedoch zwei mal um 12 Monate verschoben.

HINWEIS: Die EU-Kommission ist verpflichtet, bis 30. April 2026 eine Überprüfung der Verordnung hinsichtlich weiterer Vereinfachungen durchzuführen. Es ist im Laufe des Jahres 2026 daher mit weiteren Änderungen der EUDR zu rechnen.

Die EUDR muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig.

Sie wissen nicht, ob Sie betroffen sind?

Jetzt easy anfragen.