ESG-Wissen:

Was für Ihr Unternehmen wirklich gilt

Nicht jede EU-Regel betrifft Sie. Einige schon – und diese haben Konsequenzen.

Wir haben für Sie die Regelwerke danach sortiert, wie stark sie Unternehmen heute treffen.

Jede Kachel führt zu einer Detailseite: kurze Erklärung, konkrete Fristen, Link auf den Originaltext.

Wir begleiten Unternehmen bei strategischen Überlegungen und der Umsetzung sinnvoller Maßnahmen.

Das betrifft Sie jetzt

Zwei Regelwerke bestimmen – speziell für KMU – heute, was Sie liefern müssen und was Sie sagen dürfen. Darunter stehen die Begriffe, die in jedem Gespräch mit Bank, Kunde oder Auftraggeber vorkommen.

VSME / VS

Freiwilliger europäischer Standard für die Nachhaltigkeitsbericht-erstattung von KMU

EmpCo

EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel

BaFG

Barrierefreiheitsgesetz – Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

Die Begriffe dahinter

ESG – Drei Buchstaben, um die es geht

Environmental, Social, Governance

EU Green Deal – der Rahmen, aus dem die Gesetze kommen

Der Rahmen, aus dem die Gesetze kommen

SDGs – die gemeinsame Sprache

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen

Unsicher, wo Sie stehen?

Berichtspflicht: wer jetzt noch berichtet

Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wurde durch Das Omnibus-Paket neu definiert. Somit sind die allermeisten KMU nicht mehr direkt von der CSRD betroffen – der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Relevant bleibt sie dennoch für alle Unternehmen, die sich in einer Lieferkette zu großen Kunden, Banken und Auftraggebern befinden. Deren Anfragen landen über die Lieferkette wieder bei Ihnen.

CSRD & ESRS

Berichtspflicht und die Standards dahinter

Im Blick behalten

Diese Regelwerke treffen einzelne Branchen hart und andere gar nicht oder nur am Rande. Prüfen Sie, ob eines davon Ihr Unternehmen betrifft.

PPWR

EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung

EUDR

EU-Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse

ESPR & DPP

EU-Ökodesign-Verordnung und Digitaler Produktpass

CBAM

CO₂-Grenzausgleichsmechanismus

CSDDD

EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

GCD

Green Claims Directive – Richtlinie über Umweltaussagen

Sie wissen nicht, was davon auf Sie zutrifft?

Genau dafür gibt es den Quick Check. Wir screenen Ihr Unternehmen auf die Regelwerke, die Sie tatsächlich betreffen, und sagen Ihnen, wo Sie ansetzen. In wenigen Tagen, ohne Vorarbeit Ihrerseits.

Make it easy. Make it ESG.

Kunden, Banken und Auftraggeber fragen ESG-Daten ab.

 Der VSME – oder neu VS – gibt Ihnen ein standardisiertes Format, mit dem Sie alle Daten zusammenfassen, die all diese Fragen beantworten. Kein Mehrfachaufwand, keine individuelle Erarbeitung haltbarer Antworten mehr.

Ein Bericht nach VSME-Standard wirkt zusätzlich als Obergrenze: Von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden darf niemand mehr Daten oder Antworten verlangen, als dieser Standard vorsieht.

Wie weit sind Sie?

Ab 27. September 2026 gelten in Europa neue Regeln für Umweltaussagen – ohne Übergangsfrist. In Österreich über die UWG-Novelle umgesetzt.

Unternehmen, die an Endkunden kommunizieren, sind betroffen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Ihre Website, Ihre Social-Media-Aktivitäten, Ihre Produktfolder und Ihre Marke zählen dazu.

Für Sie heißt das:

  • allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg
  • „klimaneutral“ auf Basis von Kompensationszertifikaten
  • selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel
  • Werbung mit Zukunftsversprechen ohne überprüften Umsetzungsplan
  • und einiges mehr

 

werden schlagartig zum Risiko

Hält Ihre Kommunikation stand?

Gilt seit 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Webshops, Online-Buchungen, Bank- und Telekomdienstleistungen sowie E-Books. Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Strafen bis 80.000 Euro.

Betrifft Sie das?

Umwelt, Soziales, Unternehmensführung. Der Begriff ordnet, was Banken bewerten, was Kunden abfragen und was in Ausschreibungen Punkte bringt.

Wer weiß, was in welche Dimension gehört, kann seine Stärken gezielt belegen.

Klimaneutralität bis 2050, minus 90 Prozent Emissionen bis 2040: Der Green Deal setzt die Ziele, aus denen sich die einzelnen Regelwerke ableite.

KMU spüren den Rahmen indirekt – über Energiepreise, Förderprogramme, öffentliche Beschaffung und die Anforderungen großer Kunden.

Die 17 Ziele sind für Unternehmen freiwillig. In Förderanträgen, Ausschreibungen und Bankenfragebögen tauchen sie trotzdem regelmäßig auf. Als Ordnungsraster machen sie Ihre Maßnahmen anschlussfähig, sobald Sie Zahlen dahinterlegen.

Seit der Omnibus-Novelle berichten nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Umsatz, verpflichtend erstmals für das Geschäftsjahr 2027.

Die ESRS geben den Inhalt dieser Berichte vor; die überarbeitete Fassung streicht über 60 Prozent der Datenpunkte für Unternehmen, die in die verpflichtende Berichterstattung (CSRD) fallen.

Für Sie sind die ESRS die Referenz, wenn ein berichtspflichtiger Kunde Kennzahlen anfragt. Ihr eigener Bezugspunkt bleibt der VSME.

-> Wichtig für KMU: der VS-Standard begrenzt die Datenpunkte, die berichtspflichtige Unternehmen von Ihnen abfragen dürfen.

Kommt die Anfrage von Ihrem Kunden?

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und gilt seit 12. August 2026 unmittelbar in der gesamten EU. Wer Verpackungen oder verpackte Ware in Verkehr bringt, muss Anforderungen an Herstellung, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil erfüllen. Die Schadstoffgrenzwerte inklusive PFAS sind bereits scharf.

Betrifft Sie das?

Die ESPR schafft den Rahmen für verbindliche Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte im EU-Binnenmarkt: Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit, CO₂-Fußabdruck. Dokumentiert wird das im Digitalen Produktpass, abrufbar über einen QR-Code. Die ersten Produktgruppen folgen 2026 und 2027, Batterien machen den Anfang.

Betrifft Sie das?

Der CBAM gleicht das CO₂-Preisniveau zwischen Waren aus der EU und aus Drittstaaten an. Seit 1. Januar 2026 in der definitiven Phase. Unternehmen, die pro Jahr weniger als 50 Tonnen Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel importieren, sind befreit. Darüber wird es aufwendig und teuer.

Betrifft Sie das?

Der Vorschlag hätte Unternehmen verpflichtet, Umweltaussagen vorab zertifizieren zu lassen. Er liegt seit Juni 2025 auf Eis: weder beschlossen noch formell zurückgezogen. Was heute tatsächlich gilt, regelt die EmpCo-Richtlinie.

Betrifft Sie das?