CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive
Was ist CSRD?
Die CSRD, oder Corporate Sustainability Reporting Directive, ist eine EU-Richtlinie, welche die Berichterstattung von Unternehmen über Nachhaltigkeit und nichtfinanzielle Informationen gemäß dem ESG Konzept regelt.
Diese Richtlinie soll die Transparenz und Qualität der Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen verbessern und sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen zuverlässige und vergleichbare Informationen erhalten.
BITTE BEACHTEN SIE!
Änderung durch die Omnibus Initiative vom 26.2.2025
Seitens der EU-Kommission ist eine weitreichende Änderung der CSRD vorgeschlagen worden:
- Erste Anwendung für das Geschäftsjahr 2027 und nicht wie bisher geplant für das Geschäftsjahr 2025.
- Berichtspflicht nur mehr für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und zusätzlich entweder mehr als 50 Mio. EUR Umsatz oder mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme.
- Taxonomie Kennzahlen müssen nur mehr von Unternehmen ermittelt werden, welche einen Umsatz von über 450 Mio. EUR aufweisen.
Halten Sie sich informiert, wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung ist! Es besteht das Risiko, dass Sie zu viel Aufwand in die Ausarbeitung eines CSRD Berichtes investieren.
Wesentliche Punkte zur CSRD:
- Anwendungsbereich: Berichtspflichtig sind große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme (wenn 2 der 3 Kriterien zutreffen). KMU sind bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht berichtspflichtig. In Österreich sind etwa 2.000 Unternehmen betroffen.
- Berichterstattungspflichten: Unternehmen müssen in Form einer „Nachhaltigkeitserklärung“ detaillierte und umfassende Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG)-Themen offenlegen. Die Liste der Informationen und wie diese ermittelt und dargestellt werden müssen, ist in den ESRS geregelt.
- Prüfung: Die Berichte müssen – analog dem finanziellen Jahresabschluss - einer externen Prüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer unterzogen werden.
- Digitale Berichterstattung: Die CSRD verpflichtet zur Nutzung eines digitalen Formates für die Berichterstattung, um den Zugang und die Analyse der Daten zu erleichtern.
- Geltungsbeginn: die Unternehmen müssen Nachhaltigkeitserklärungen erstmals über das Geschäftsjahr 2027 vorlegen, große Konzerne schon über das Geschäftsjahr 2024.