CSDDD – Lieferketten-Sorgfaltspflicht Richtlinie

Was ist die CSDDD?

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette zu vermeiden, abzuschwächen oder zu beenden.

ACHTUNG: Die ursprünglich aus 2024 stammende Richtlinie 2024/1760 wurde Ende 2025 stark abgeschwächt. Die offizielle neue Version ist derzeit (Februar 2026) noch nicht veröffentlicht. Die Inhalte sind jedoch schon im Trilog im Dezember 2025 beschlossen worden.

DOWNLOAD Trilog-Text des EU-Parlaments:  https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0324_DE.pdf

Die CSDDD wird ab 26.7.2029 für EU-Unternehmen gelten, die mehr als 5.000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro haben.

Für Nicht-EU-Unternehmen gilt die Richtlinie, sobald sie mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz in der EU erzielen.

Verpflichtete Unternehmen müssen Vorstudien durchführen, um Risiken in ihrer Tätigkeitskette zu ermitteln, und sie sollten nur dann Informationen von Geschäftspartnern mit weniger als 5.000 Beschäftigten anfordern, wenn dies für eine eingehende Bewertung nötig ist.

Die Unternehmen haften auf einzelstaatlicher Ebene für Vorstöße gegen die Vorschriften und können mit Geldbußen belegt werden, die bis zu 3 % des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens betragen.

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