CSDDD – Lieferketten-Sorgfaltspflicht Richtlinie

Was ist CSDDD?

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette zu vermeiden, abzuschwächen oder zu beenden.

Die CSDDD gilt für EU-Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro haben.

Für Nicht-EU-Unternehmen gilt sie, wenn diese mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der Union generiert haben.

BITTE BEACHTEN SIE!
Änderung durch die Omnibus Initiative vom 26.2.2025

Seitens der EU-Kommission ist eine weitreichende Änderung der CSDDD vorgeschlagen worden:

  1. Erste Anwendung ab Juli 2028 und nicht wie bisher geplant ab Juli 2027
  2. Nur mehr direkte Zulieferer in der Sorgfaltsprüfung
  3. Update der Prüfung nur mehr alle 5 Jahre anstatt jährlich
  4. Umsetzungspflicht des Klimatransitionsplans entschärft
  5. Keine zivilrechtliche Haftung mehr


Halten Sie sich informiert, wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung ist! Es besteht das Risiko, dass Sie zu viel Aufwand in die Implementierung der CSDDD investieren.

Die Richtlinie sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten in 2 Phasen vor.

Phase 1:
Ab 26. Juli 2028: Für EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und über 900 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz oder ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz

Phase 2:
Ab 26. Juli 2029 für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz oder ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz.

Im Wesentlichen ist die vorgelagerte Lieferkette (upstream) vom Anwendungsbereich umfasst, sofern sie im Zusammenhang mit der Produktion von Waren oder Dienstleistungen steht.

Downstream-Geschäftsbeziehungen sind erfasst, sofern sie in Bezug auf Vertrieb, Transport und Lagerung von Produkten in die Aktivitätenkette des Unternehmens eingebunden sind.

Die Entsorgung von Produkten ist explizit ausgenommen.

Downstream sind nur direkte Geschäftsbeziehungen umfasst, während upstream weiterhin auch indirekte Geschäftspartner betroffen sind.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, einen Klimaplan zu erstellen. Dieser soll eine Strategie beinhalten, wie das Unternehmen zur Erreichung des 1,5°C-Ziels beiträgt.

Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.

Außerdem sieht die Richtlinie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen und eine vollständige Entschädigung der betroffenen Personen vor.

Die Richtlinie muss bis 26.7.2027 in nationales Recht umgesetzt werden.

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